28.04.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 567/2021

Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung an EU-Grenzen

Berlin: (hib/PEZ) Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung an den EU-Grenzen zu Großbritannien gehen nach Ansicht der Bundesregierung auf Unternehmen zurück. Es habe sich gezeigt, dass auf Seiten etlicher Wirtschaftsbeteiligter noch Schwierigkeiten hinsichtlich der Anforderungen an die nach EU-Recht erforderlichen Zollformalitäten bestünden, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28462) auf eine Kleine Anfrage (19/28216) der FDP-Fraktion.

Auch andere Mitgliedstaaten berichteten von diesen Schwierigkeiten Wirtschaftsbeteiligter. Großbritannien gilt seit 1. Januar 2021 als zollrechtliches Drittland. An der deutschen Zollverwaltung liege es nicht, wenn es zu Verzögerungen an der Grenze kommt, erklärte die Bundesregierung weiter: Diese sei „aktuell in der Lage, korrekt angemeldete Waren in der Regel zeitnah zollrechtlich abzufertigen“.