Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften
Berlin: (hib/PEZ) Innerhalb der Bundesregierung konnten sich die Ressorts nicht auf einen energetischen Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften einigen. Daher sei dieser Fahrplan nicht veröffentlicht worden, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/29116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/28591(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Dokument liege seit Juli 2015 in einer aktualisierten Fassung vor. Gleichwohl habe die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Basis des Fahrplans bis 2020 erste Baumaßnahmen anstoßen können und sie verfolge eine „schrittweise Reduzierung des Strom- und Wärmebedarfs der Bundesgebäude“ im Rahmen regelmäßiger Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Konzepte für einzelne Liegenschaften würden nicht veröffentlicht, heißt es weiter.
Den Vorgaben zufolge sollen neue Bundesgebäude ab 2022 mindestens einem Effizienzgebäude Bund (EGB) 40 entsprechen. Für die Sanierung von Bestandsbauten des Bundes gilt dann der EGB-Standard 55.