20.07.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 905/2021

Neue Schiffsicherheitsverordnung bei Traditionsschiffen

Berlin: (hib/HAU) Mit Stand 24. Juni 2021 wurden laut Bundesregierung von 107 bisher zugelassenen Traditionsschiffen 58 nach der neuen Schiffsicherheitsverordnung (SchSV) besichtigt. Bis auf ein Traditionsschiff, welches bereits alle Anforderungen erfüllte, seien bei den bisher besichtigten Fahrzeugen Nachrüstungen erforderlich, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31024) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30864). Bei diesen Traditionsschiffen seien entsprechend der laufenden Übergangsfristen befristete Sicherheitszeugnisse ausgestellt worden.

2021 laufen der Vorlage zufolge bei 19 Traditionsschiffen Umsetzungsfristen ab, im Jahr 2022 werden es neun Traditionsschiffe sein. Es sei davon auszugehen, dass diese Traditionsschiffe von den Nachfristen profitieren können und daher „keine Bestandsgefährdung aufgrund von fälligen Sicherheitsvorschriften eintreten wird“. Für das Setzen einer Nachfrist muss laut Bundesregierung durch den Betreiber zumindest glaubhaft gemacht werden, „dass die nichtrechtzeitige Umsetzung der Sicherheitsvorschriften etwa durch die Corona-Pandemie bedingt oder aus anderen Gründen nicht zumutbar gewesen ist“. Die Verlängerung des Zeugnisses könne mit zumutbaren Sicherheitsauflagen im Hinblick auf die Ausrüstung einhergehen. In jedem Fall müsse aber ein System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden. Dies diene der Sicherstellung der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der seit 2018 geltenden Ziele der Schiffsicherheitsverordnung.

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