Bericht zur Situation unbegleiteter Minderjähriger
Berlin: (hib/SCR) Zum Stichtag 30. Juni 2025 haben in Deutschland 22.004 ausländische unbegleitete Minderjährige und 19.713 junge Volljährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gelebt. Damit sind die Zahlen erstmals seit Oktober 2021 rückläufig. Zum Stichtag 30. Dezember 2024 waren es noch 29.015 unbegleitete Minderjährige und 15.503 junge Volljährige. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (21/981) vorliegenden Bericht „über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland“ auf.
Die Bundesregierung betont einleitend zwar den starken Rückgang der Zahlen, verweist aber darauf, dass die Zahlen sich dennoch deutlich über jenen von 2021 bewegten. „Für die zuständigen Länder und Kommunen stellt dies eine große Herausforderung dar, weil Unterbringungsmöglichkeiten und Fachkräfte fehlen“, heißt es weiter. Unbegleitete Minderjährige müssten deshalb vorübergehend in Hotels, Jugendherbergen und Hostels untergebracht werden. Zudem hätten die Länder etwa mit der Reduzierung von Standards (Mehrfachbelegung von Zimmern, reduzierter Personalschlüssel) und dem verstärkten Einsatz von geeigneten Nicht-Fachkräften und Ehrenamtlichen reagiert.
Die Herausforderung für die Kommunen betont die Bundesregierung vor allem für den eigentlichen Berichtszeitraum (1. September 2022 bis 31. August 2023). Durch die Fluchtbewegung aus der Ukraine sowie den deutlich stärkeren Zugang von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten insgesamt nach Deutschland seien Länder und Kommunen besonders gefordert gewesen. Als zentrales Problem seien in Rückmeldungen durchgehend der Mangel sowohl an Unterbringungsplätzen als auch an Fachkräften für die Betreuung dieses besonders vulnerablen Personenkreises genannt worden - mit entsprechenden Folgen für das Alltagsleben, das Wohlergehen, die Entwicklungschancen und die Integration von unbegleiteten Minderjährigen, heißt es in dem Bericht weiter. Länder und Kommunen seien bei der Überführung der unbegleiteten Minderjährigen in das Regelsystem schnell an ihre Kapazitätsgrenzen geraten.
Der Bericht führt auch Zahlen zu Asylanträgen an. Danach stellten im Jahr 2023 15.269 unbegleitete Minderjährige einen Asylerstantrag, mehr als doppelt so viele wie 2022 (7.277, + 109,8 Prozent). Hauptherkunftsstaaten der Asylerstantragstellenden waren 2023 den Angaben zufolge Syrien (40,7 Prozent), Afghanistan (39,9 Prozent), die Türkei (5,4 Prozent) und Somalia (3,6 Prozent). 94,5 Prozent der Asylerstantragstellenden waren männlich, 5,5 Prozent weiblich. Für 2024 wurden 13.344 Asylerstanträge von unbegleiteten Minderjährigen gestellt, nähere Angaben sind dem Bericht dazu nicht zu entnehmen.
Rechtliche Grundlage für den Bericht ist Paragraf 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch.