14.05.2024 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 311/2024

Regierung legt Gesetzentwurf zum Schienenlärmschutz vor

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will eine europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) umsetzen. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schienenlärmschutz (20/11314) soll das durch die TSI NOI vorgegebene Konzept der „leiseren Strecken“ um ordnungsrechtliche Regelungen ergänzt werden. Hierfür sollen die mit dem Schienenlärmschutzgesetz von 2017 geschaffenen und in der Praxis bewährten Regelungen dergestalt fortgeschrieben werden, dass sie die Umsetzung der leiseren Strecken sicherstellen.

Nach der TSI NOI gelten diejenigen Strecken als leise, auf denen nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge verkehren. Bei der Bestimmung der Strecken im Jahr 2020 wurde der Güterverkehr aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 zugrunde gelegt. Danach zählen alle Haupteisenbahnstrecken in Deutschland als leisere Strecken. Auf ihnen gilt faktisch ein Betriebsverbot für Güterwagen, die mit Grauguss-Bremsklotzsohlen ausgestattet und deshalb rund zehn Dezibel lauter sind, als solche, die über leise Bremssysteme - wie K-Sohle und LL-Sohle, aber auch Scheibenbremsen - verfügen.

Die Beibehaltung des geltenden Schienenlärmschutzgesetzes scheide aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht aus, wonach das Schienenlärmschutzgesetz von 2017 mit Wirksamwerden der TSI NOI keine Geltung mehr entfalte, schreibt die Bundesregierung. Während das Schienenlärmschutzgesetz ein Verbot lauter Güterwagen auf allen Strecken bestimmt, gilt dieses nach der TSI NOI ab dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2024 nur noch auf den leiseren Strecken. Mit einer relevanten Zunahme des Schienenverkehrslärms sei trotz des dann räumlich begrenzteren Geltungsbereichs des Betriebsverbots nicht zu rechnen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Hierfür spräche insbesondere die hohe Umrüstungsquote bei Bestandsgüterwagen. Aufgrund des seitens des Bundes von 2012 bis 2020 geförderten Umrüstungsprozesses seien Güterwagen, die auf dem deutschen Schienennetz Verkehrsleistung erbringen, nach Angabe des Nationalen Fahrzeug- und Umrüstregisters des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) seit 2020 zu 100 Prozent mit leisen Bremssohlen ausgestattet.

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