14.05.2024 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 311/2024

Regierung zu LNG-Terminals: Zuständig sind die Länder

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung ist weder für die Sicherheit von Hafenanlagen und Schiffen zuständig noch für Prüfung und Überwachung der genehmigungsrechtlichen Anforderungen für den Bau und Betrieb von Pipelines und des Flüssigerdgas-(LNG-)Terminals. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11242) auf die Kleine Anfrage (20/10982) der Gruppe Die Linke zur Gasversorgungslage in Deutschland und das Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen. Zuständig seien vielmehr die Bundesländer.

Die Linken-Abgeordneten zweifeln an der Notwendigkeit des Betriebs eines LNG-Terminals vor Rügen und verweist einerseits auf etwaige Risiken für die Fauna und Flora der Ostsee und erinnert zudem an die seit längerem andauernden Proteste, die vor tourismuspolitischen und lebensweltlichen Gefahren des LNG-Terminals warnen.

Die Regierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass seit Juni 2023 der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, auch als Koordinator des Bundes für Mukran eingesetzt sei. Im Rahmen seiner Tätigkeit habe er Gespräche mit Kommunal- und Landesvertretern geführt. Diese hätten sowohl vor Ort auf Rügen als auch im Bundeskanzleramt statt gefunden.

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