Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung im Zuwanderungskontext
Berlin: (hib/STO) Über aufgeklärte Fälle von versuchter oder vollendeter „Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge“ mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11412) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11208). Danach wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im vergangenen Jahr bei solchen Fällen insgesamt 1.125 weibliche Opfer erfasst nach 1.096 im Jahr 2022. In den fünf Jahren davor war diese Zahl den Angaben zufolge von 1.398 im Jahr 2017 kontinuierlich bis auf 1.066 im Jahr 2021 gesunken.
In der PKS gilt eine Person laut Vorlage als Zuwanderer, wenn sie mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurde. Wie die Bundesregierung weiter erläutert, wird bei der Anzahl der Opfer die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt: „Wird eine Person mehrfach Opfer, so wird sie auch mehrfach als Opfer gezählt.“