29.05.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 350/2024

Bundesregierung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Berlin: (hib/CHA) Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sollen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden, Forscherinnen und Forschern sollen ihre Karrieren besser und verlässlicher planen können. Das geht aus einer Antwort (20/11479) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11265) der Gruppe Die Linke hervor.

Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind unter anderem die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten geplant, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern. Zudem soll die Höchstbefristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre gesenkt werden, um „insgesamt frühere Entscheidung über eine dauerhafte Perspektive in der Wissenschaft“ zu befördern.

Die Bundesregierung schreibt jedoch auch, dass trotz der Reform des WissZeitVG die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler „aufgrund der wissenschaftlichen Autonomie“ vorrangig Aufgabe der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sei. So liege es in der Verantwortung der wissenschaftlichen Einrichtungen, „von den gesetzlichen vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten im Rahmen Personalstruktur- und Personalentwicklungskonzepten in angemessener Art und Weise Gebrauch zu machen“.

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