Expertenbericht zur Fortpflanzungsmedizin
Berlin: (hib/PK) Der Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin liegt als Unterrichtung (20/11530) der Bundesregierung vor. Es berichten zwei Arbeitsgruppen: In Arbeitsgruppe 1 geht es um „Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches“. Arbeitsgruppe 2 befasst sich mit „Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft“.
Um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, empfehlen die Sachverständigen der AG 1, es sollten Initiativen zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften ergriffen werden. So sollten Aufklärung und Prävention gestärkt werden. Zudem sollte der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres ermöglicht werden. Beim Schwangerschaftsabbruch werden verschiedene Konstellationen beurteilt.
Die AG 2 kommt in ihren Empfehlungen zu dem Schluss: „Die Begründung, auf die der Gesetzgeber 1990 das Verbot (der) Eizellspende (...) gestützt hat, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespalteten Mutterschaft, muss heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten.“ Eine Legalisierung der Eizellspende sei zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, die insbesondere den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste.