11.06.2024 Inneres und Heimat — Antrag — hib 403/2024

CDU/CSU dringt auf rasche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion will die „Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen“. In einem Antrag (20/11633) fordert sie die unverzügliche Umsetzung der sogenannten NIS-2-Richtlinie. Diese seit dem 16. Januar 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie sei die „konsequente Reaktion auf die zunehmende Bedrohungslage“ durch Cybersicherheitsvorfälle. Der bestehende Rechtsrahmen solle modernisiert werden, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich verschärfenden Cyberbedrohungslage Schritt zu halten.

Die Mitgliedsstaaten sind laut Vorlage verpflichtet, die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Spätestens dann müssten Unternehmen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen haben. Nach Medieninformationen sei jedoch absehbar, dass die Bundesregierung die von der EU gesetzte Umsetzungsfrist zum 17. Oktober 2024 nicht einhalten wird. Entsprechend habe sich auch der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff (SPD) in der Innenausschusssitzung am 15. Mai 2024 eingelassen.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vorzulegen, damit das Gesetzgebungsverfahren bis zur genannten Umsetzungsfrist abgeschlossen werden kann „und KRITIS-Betreiber Planungssicherheit erhalten“. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion gezielte Schulungen, Beratungen und Übungen für die betroffenen KRITIS-Betreiber zur Verfügung stellen sowie unverzüglich eine Anlaufstelle für Umsetzungsfragen einrichten.

Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie „ den Aspekt der personellen Sicherheit gleichwertig zu berücksichtigen und hierfür die Möglichkeit zur Schaffung einer freiwilligen Zuverlässigkeits-/Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern in KRITIS-Bereichen analog der Geheimschutz-Überprüfung zu implementieren“. Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge umgehend in Gespräche mit den Bundesländern darüber eintreten, wie die Kompetenzen zwischen Bundes- und Landesbehörden bei der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie überlappungsfrei zu regeln und zu überprüfen sind. Darüber hinaus soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem in Abstimmung mit den Bundesländern und Kommunen eine verbindliche zeitliche Regelung treffen, wann auch die vom Umsetzungsgesetz ausgenommenen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene die Regeln und Standards der NIS-2 Richtlinie erfüllen und umsetzen müssen;

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