17.06.2024
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 426/2024
Benachteiligungen durch Besserstellungsverbot beenden
Berlin: (hib/CHA) Die CDU/CSU-Fraktion drängt darauf, die Benachteiligungen gemeinnütziger Forschungseinrichtungen durch das Besserstellungsverbot zu beenden. Bisher sieht das Besserstellungsverbot vor, dass Einrichtungen, die sich überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, ihre Angestellten nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete. In einem entsprechenden Antrag (20/11764) fordert die Fraktion die Bundesregierung daher auf, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, vom Besserstellungsverbot freizustellen. Zudem sollen die Forschungseinrichtungen zukünftig finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten aus Eigenmitteln finanzieren dürfen.