Bundesregierung begründet Erhöhung der Ministerialzulage
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hält Kritik am Anstieg der Ministerialzulage für unbegründet. Wie sie in ihrer Antwort (20/11728) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11505) erläutert, wurde die Ministerialzulage zusammen mit anderen Stellenzulagen - erstmalig seit über 40 Jahren - mit dem Besoldungsstrukturierungsmodernisierungsgesetz (BesStMG) vom 19. Dezember 2019 durch den parlamentarischen Gesetzgeber im Rahmen einer austarierten Anpassung des Zulagensystems erhöht. Insoweit sei auch der Umstand, dass Länder überwiegend die Ministerialzulage abgeschafft haben, kein Maßstab für den Bund. Der Bundesgesetzgeber habe mit dem BesStMG jüngst zum Ausdruck gebracht, dass er hinsichtlich der Ministerialzulage zu einer anderen Einschätzung als die überwiegende Zahl der Länder kommt. Vor diesem Hintergrund werde die Kritik des Bundes der Steuerzahler nicht geteilt.
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass der Bund der Steuerzahler in einer kürzlich erschienen Publikation die Abschaffung der Ministerialzulage gefordert hatte. Die Antwort enthält Tabellen, aus denen hervorgeht, wie viele Personen seit 2018 Zahlungen aus der Ministerialzulage erhielten und wie hoch die entsprechenden Ausgaben aus dem Bundeshaushalt ausfielen. Demnach wurden 2022 für 19.270 Beamtinnen und Beamte sowie 10.566 Tarifbeschäftigte insgesamt 94,4 Millionen Euro ausgegeben. 2018 seien es 52,4 Millionen Euro für 16.444 Beamtinnen und Beamte sowie 9.510 Tarifbeschäftigte gewesen. Für 2023 lägen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch nicht vor.