AfD fordert Entwicklungshilfe strategisch auszurichten
Berlin: (hib/SAS) Auf eine strategisch ausgerichtete Entwicklungshilfe dringt die AfD-Fraktion. In einem Antrag (20/12083), der am morgigen Mittwoch erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie, „kein deutsches Steuergeld für ideologische Entwicklungshilfe-Projekte“ zu verwenden.
Konkret solle die Bundesregierung alle laufenden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit auf den „Prüfstand stellen und sämtliche Projekte einstellen, die den nationalen Interessen Deutschlands nicht entsprechen, die ideologisch ausgerichtet sind, die Zweifel am Verbleib oder der verantwortungsvollen Nutzung von Zuwendungen aufkommen lassen“, heißt es im Antrag. Auch Projekte, die sich als unwirtschaftlich oder langfristig nicht tragfähig herausgestellt hätten, sollten aufgegeben werden.
Weiter verlangen die Abgeordneten, die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, politischen Stiftungen sowie mit der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe und der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe einzustellen.
Die Gewährung von Entwicklungsleistungen an Zielstaaten solle zudem an politische Bedingungen im nationalen Interesse geknüpft werden - insbesondere etwa an die Bereitschaft von Staaten zur Rücknahme von Migranten aus Deutschland oder zur Kooperation bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus, schreibt die Fraktion.
Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Streichung von Zusatzbeiträgen für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen mit Ausnahme des Kinderhilfswerks (UNICEF) und des Welternährungsprogramms (WFP) sowie den Austritt aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen.
Die AfD argumentiert, dass Deutschland mit Zahlungen in Höhe von 33,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 der zweitgrößte Geber von Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance, ODA) ist. Die Entwicklungsleistungen seien in den letzten Jahren stetig erhöht worden. Doch die deutsche Entwicklungspolitik bleibe „den Beweis schuldig, dass Entwicklungshilfe langfristig und anhaltend die Lebensumstände eines Großteils der Menschen in den Zielstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verbessert“, heißt es im Antrag.