Asylentscheidungen des Bamf von Januar bis Ende April 2024
Berlin: (hib/STO) Von Anfang Januar bis Ende April 2024 sind laut Bundesregierung 591 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 13.165 Flüchtlingsschutz und 29.522 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 6.847 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/12228) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11493) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge in den ersten vier Monaten dieses Jahres bei 46,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 31.037 Fällen vor Afghanistan mit 11.809 und der Türkei mit 1.216 Fällen.
Im Jahr 2023 waren laut Vorlage 1.824 Menschen vom Bamf als asylberechtigt anerkannt worden; 40.701 hatten Flüchtlingsschutz erhalten und 71.290 subsidiären Schutz. Die Zahl der vergangenes Jahr festgestellten Abschiebungsverbote gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wird in der Antwort auf 21.462 beziffert. Die Gesamtschutzquote im Jahr 2023 gibt die Bundesregierung mit 51,7 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren ihren Angaben zufolge Syrien mit 77.994 Fällen vor Afghanistan mit 35.458 und der Irak mit 3.231 Fällen.