09.08.2024 Verteidigung — Antwort — hib 546/2024

Sogenannte „Bad-Guy“-Liste mit ehemaligen Ortskräften

Berlin: (hib/STO) Eine von mehreren Medien genannte Liste mit ehemaligen afghanischen Ortskräften der Bundeswehr, Tagelöhnern und sonstigen Personen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12416) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12041). Danach wurde diese sogenannte „Bad-Guy“-Liste nicht durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erstellt oder geführt, sondern „maßgeblich von der Einsatzwehrverwaltungsstelle mit Erkenntnissen zu arbeitsrechtlichen Verstößen befüllt“ und diente dem Wachpersonal zur Kontrolle über den Zugang ins deutsche Feldlager in Mazar-e-Sharif in Afghanistan.

„Durch den MAD wurden zu keiner der 97 auf dieser Liste geführten Personen Sicherheitsbedenken festgestellt, die einer Einreise nach Deutschland entgegenstehen“, heißt es in der Antwort weiter. Gründe, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu einer Aufhebung der Aufnahme oder zu einer Versagung eines Visums gemäß Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes geführt hätten, lagen danach in keinem der Fälle vor.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung vier auf der Liste geführte Personen nach Deutschland eingereist und laut Auszug aus dem Ausländerzentralregister (AZR) mit Wohnsitz in den Ländern Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen gemeldet. Eine der vier Personen ist den Angaben zufolge laut AZR-Auszug wieder ausgereist.