Kompensationsforderungen gegen Rüstungsunternehmen
Berlin: (hib/CHE) Die aktualisierte Fassung des Strategiepapiers zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird derzeit durch die Ressorts der Bundesregierung erarbeitet. Zu Details laufender Abstimmungen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12497) auf eine Kleine Anfrage (20/12186) der AfD-Fraktion. Darin heißt es weiter, dass bis zum 31. Mai 2024 nur eine Meldung eines Unternehmens über eine bestehende Kompensationsforderung ohne Nennung der Höhe der Forderung oder des betreffenden Staates eingegangen ist. „Grundsätzlich sind Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nicht verpflichtet, Meldungen zu Kompensationsforderungen bei der Bundesregierung einzureichen. Somit können keine Rückschlüsse über die tatsächliche Höhe der gegen deutsche Unternehmen bestehenden Kompensationsforderungen gezogen werden“, führt die Regierung aus.