Gewaltdelikte mit Messern im ersten Halbjahr 2024
Berlin: (hib/STO) Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 623 Gewaltdelikte registriert, die im Zusammenhang mit mitgeführten und eingesetzten Messern stehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12758) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12590) dazu ausführt, kann es dabei „bei bei der Darstellung des Tatmitteleinsatzes zu einer mehrfachen Zählung einzelner Delikte kommen, wenn in einem Delikt mehrere Täter Tatmittel unterschiedlich nutzten“.
Laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei wurde das Messer in 430 der genannten Fälle den Angaben zufolge eingesetzt und in 197 mitgeführt. Deutsche Tatverdächtige haben laut Vorlage bei 125 der Delikte ein Messer eingesetzt und bei 78 Delikten ein Messer mitgeführt, während nichtdeutsche Tatverdächtige in 167 Fällen ein Messer einsetzten und in 87 Fällen ein Messer mitführten. Unbekannt oder ungeklärt war die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen in 139 Fällen mit eingesetztem und 32 Fällen mit mitgeführtem Messer, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.
Danach werden im Rahmen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei Daten zu festgestellten Delikten und zu festgestellten Tatverdächtigen erhoben. Da der Bundesregierung zufolge einzelne Taten teilweise von mehreren Tatverdächtigen begangen wurden oder einzelne Tatverdächtige mehrere Delikte begangen haben, „stimmt die Summe der festgestellten Delikte nicht mit der Summe der festgestellten Tatverdächtigen überein“.