20.09.2024 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 610/2024

AfD erfragt Nutzung öffentlicher Straßen durch Werkverkehr

Berlin: (hib/HAU) Zum „Werkverkehr in Deutschland“ hat die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage (20/12866) vorgelegt. Wie die Abgeordneten schreiben, führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gemäß Paragraf 15a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eine Datei über sämtliche Unternehmen, die Werkverkehr betreiben. Im Güterkraftverkehrsgesetz, so heißt es weiter, werde zwischen gewerblichem Güterkraftverkehr und Werkverkehr unterschieden. Werkverkehr werde dabei unter anderem von Händlern, Dienstleistern, Handwerkern und auch Kulturbetrieben sowie Land- oder Forstbetrieben durchgeführt.

Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun unter anderem wissen, wie viel Verkehrsleistung in Tonnenkilometern in den letzten zehn Jahren durch gewerblichen Güterverkehr und wie viel durch Werkverkehr in Deutschland auf öffentlichen Straßen erbracht wurden. Welche Gesamtfahrleistung - durch den gewerblichen Güterverkehr auf der einen und durch den Werkverkehr auf der anderen Seite - in den letzten zehn Jahren auf öffentlichen Straßen erbracht wurde, interessiert die AfD-Fraktion ebenfalls.

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