09.10.2024 Gesundheit — Antrag — hib 673/2024

Medizinische Versorgung von Vergewaltigungsopfern

Berlin: (hib/PK) Vergewaltigungsopfer brauchen nach Ansicht der Unionsfraktion regelhaft eine bessere medizinische Versorgung. Bisherige Formen einer kostenbefreiten medizinischen Versorgung seien ungenügend und würden der staatlichen Fürsorgepflicht nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (20/13224) der Fraktion.

Betroffene bedürften nach einer solchen traumatischen Erfahrung einer raschen und unbürokratisch zugänglichen Versorgung, bei der die finanzielle Situation der Person keine Rolle spielen dürfe. Die sogenannte Istanbul-Konvention, verpflichte die Vertragsstaaten, umfassende Vorkehrungen zum Schutz von Opfern von Sexualstraftaten zu ergreifen.

Ein wichtiger Schritt sei in der zurückliegenden Legislaturperiode mit der Einführung einer Finanzierungsregelung zur „vertraulichen Spurensicherung“ gemacht worden. Die Regelung ermögliche es Opfern von Sexualstraftaten, medizinische Beweise sicherzustellen, ohne sofort Anzeige erstatten zu müssen, heißt es in dem Antrag.

Betroffene einer Vergewaltigung erhielten Notfallkontrazeptiva wie die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken. Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr hätten Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln, einschließlich Notfallkontrazeptiva. Ältere Vergewaltigungsopfer erhielten für die Kosten der „Pille danach“ weder eine Erstattung seitens der Krankenkasse, noch hätten sie Anspruch auf eine alternative Kostenerstattung über das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Gesetzlich geregelt sei hingegen die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, auch für Fälle nach dem 22. Lebensjahr die kostenlose Bereitstellung von Notfallkontrazeptiva nach Sexualstraftaten zu ermöglichen. Ferner sollte ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um Betroffenen von Sexualstraftaten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten, wie etwa Chlamydien oder eine HIV-Infektion, zu ermöglichen.