15.10.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 696/2024

Regierung: Räumung der Asse ab 2033 nicht gefährdet

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung rechnet weiterhin mit einem fristgerechten Beginn der Rückholung von radioaktiven Abfällen aus der Schachtanlage Asse II. Das geht aus einer Antwort (20/13151) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12797) hervor. Aktuell bestehe „das Risiko nicht, dass die Rückholung wegen eines möglicherweise nicht fertiggestellten Zwischenlagers verspätet begonnen werden müsste“, schreibt die Bundesregierung. 2033 soll dort mit der Stillegung und Räumung des maroden Atommülllagers begonnen werden.

Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass für den Bau von Zwischenlager und Abfallbehandlungsanlage, welche neben der alten Schachtanlage geplant sind, noch nicht alle benötigten Grundstücke erworben werden konnten: Für den Gebäudekomplex im Bereich „Kuhlager“ würden auch Grundstücke der „Feldinteressengemeinschaft Remlingen“ benötigt, die aber derzeit ein Zwischenlager am Standort Asse II ablehne, heißt es in der Antwort. „Zahlreiche Verhandlungen und Gespräche“ hätten gezeigt, dass es „noch keine Akzeptanz“ dafür gebe.

Eine Enteignung der Flächen, so die Bundesregierung weiter, sei nicht möglich. Im Atomrecht bestünden Enteignungsregeln nur für die Erkundung und Errichtung von Endlagern. Unter diese fielen die benötigten Flächen und Einrichtungen zur Rückholung der Abfälle aus der Asse II aber nicht.

Dennoch halte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die operative Verantwortung für die Rückholung der leicht- bis mittelradioaktiven Abfälle trägt, dem Standort im Bereich „Kuhlager“ fest: Die BGE beabsichtigt nicht, weitere alternative Standorte zu prüfen, schreibt die Bundesregierung. Die von ihr festgestellten Vorteile der Asse-nahen Zwischenlagerung seien nachvollziehbar: So ließen sich nicht nur Transporte mit radioaktiven Abfällen vermeiden, sondern auch Unterbrechungen der Rückholung. „Beides hat sicherheitstechnische Vorteile“, erklärt die Bundesregierung.

Einer Verteilung der rückgeholten Abfälle aus der Asse auf andere, bereits bestehende Zwischenlager, bis sie in ein Endlager gebracht werden können, erteilt die Bundesregierung eine Absage: Kein bestehendes Zwischenlager in Deutschland habe dafür die nötigen Kapazitäten.