04.11.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 747/2024

Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes

Berlin: (hib/AHE) Die im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbarte Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes betrifft wie die vorherigen Fassungen von 1999 und 2008 bereits bestehende Gedenkstätten und Erinnerungsorte an historischen Orten. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/13572) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/12996). Ziel sei die Einrichtung eines zentralen Lern- und Erinnerungsorts zur Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus. „Eine Hierarchisierung von Opfergruppen in Bezug auf eine mögliche Förderung von Einrichtungen und Projekten wird nicht vorgenommen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Wie die Bundesregierung schreibt, seien sich die Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur in einer Stellungnahme einig, dass neben der Förderung der Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur NS-Terrorherrschaft und zur kommunistischen Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Kolonialismus in einer aktualisierten Gedenkstättenkonzeption des Bundes Berücksichtigung finden sollte.