Mehr Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert mehr Schutz vor einem möglichen Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen. Immer mehr Menschen besäßen heute eine Vorsorgevollmacht. Werde der Vollmachtgeber plötzlich handlungsunfähig, solle die von ihm bevollmächtigte Person für ihn handeln, heißt in einem Antrag (20/13838) der Fraktion.
In der Regel würden Vorsorgevollmachten uneingeschränkt erteilt. Die Vorsorgevollmacht könne nur dann durch den Vollmachtgeber widerrufen werden, wenn dieser noch geschäftsfähig sei. Da die Vorsorgevollmacht in der Regel erst dann eingesetzt werde, wenn die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden ist, sei die Möglichkeit des Widerrufs kein taugliches Mittel zum Schutz des Vollmachtgebers.
Um insbesondere ältere Menschen vor Missbrauch zu schützen, bedürfe es einer grundlegenden Reform, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Pflicht zur notariellen Beurkundung von Vorsorgevollmachten. Eingeführt werden sollte zudem eine Nachweispflicht der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim Notar, wenn der Vollmachtnehmer in keinem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Vollmachtgeber stehe.