Keine statistische Erfassung nach Visumversagungsgründen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung nimmt keine statistische Erfassung von abgelehnten Visumanträgen nach Visumversagungsgründen vor, da diese keine operativen Erkenntnisse liefern würden. Das geht aus der Antwort (20/14005) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/13447) hervor.
Zum Verhältnis der beantragten, zurückgezogenen beziehungsweise abgelehnten Visa macht sie zudem keine direkten Angaben, sondern stellt diese Informationen nur als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft den Abgeordneten zur Verfügung. „Die Einstufung von Ablehnungszahlen und -quoten, welche den einzelnen Visastellen zuordenbare Daten enthalten, ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um unsachgemäße Schlussfolgerungen Dritter durch eine breite Veröffentlichung zu verhindern“, heißt es zur Begründung und unter Berufung auf eine früher Antwort (20/9236).
„Unsachgemäße Bewertungen“ der Ablehnungszahlen einzelner Visastellen könnten dazu führen, dass es zu Spannungen im bilateralen Verhältnis kommt; „dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Migrationsdebatte und einem infolge zahlreicher Krisen und wirtschaftlicher sowie politischer Entwicklungen gestiegenen Migrationsdruck“.