18.12.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 882/2024

Umsetzung der Ökodesign-Verordnung

Berlin: (hib/NKI) Über Verhandlungen und Anpassungen zur Ökodesign-Verordnung der EU gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/14176) auf eine Kleine Anfrage (20/13887) der AfD-Fraktion Auskunft. Neben den vorausgegangenen Verhandlungen zur Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, der Stärkung der Kreislaufwirtschaft, der Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung, dem Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten, der Verankerung von Leichtbau als zukünftig eigenständigem Produktparameter sowie der technologieoffenen Umsetzung des geplanten Digitalen Produktpasses habe sich die Bundesregierung auch für Anpassungen im Anwendungsbereich (Ausnahme von Fahrzeugen), Anpassungen bei der Verknüpfung zum Zollrecht sowie für technische Änderungen am Verordnungstext eingesetzt.

Für die Anpassungen nennt die Bundesregierung als Grund, die „konsistente“ Gestaltung der Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR) sowie die Sicherstellung von deren „alltagstauglicher Durchführung“.

Die Bundesregierung erarbeite derzeit einen Gesetzesentwurf, um die aufgrund der ESPR notwendigen Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Dies betreffe insbesondere die Möglichkeit der juristischen Ahndung von Verstößen gegen europäisches Recht (Ökodesign-Vorschriften) durch die Marktüberwachungsbehörden.