Auslandsprojekte der politischen Stiftungen
Berlin: (hib/AHE) Einen Überblick über die Zuwendungen durch den Bund an die politischen Stiftungen für deren Projekte im Ausland seit dem Jahr 2018 gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/14695) auf eine Kleine Anfrage (20/14407) der AfD-Fraktion. Aufgelistet werden in der Übersicht die Projektmittel für die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Die Bundesregierung widerspricht der Aussage der Fragesteller, die politischen Stiftungen betrieben eine „Nebenaußenpolitik“. Die Stiftungen seien weder Mittler- noch Durchführungsorganisationen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. „Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung.“ Sie wählten daher ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch.