Bund übernimmt Planungskosten für Ortsumgehung Ahrensfelde
Berlin: (hib/HAU) Der Bund als Straßenbaulastträger übernimmt laut Bundesregierung die von ihm gesetzlich zu tragenden Kosten für die Realisierung der vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen. Dies gelte auch für eventuell erforderliche und wirtschaftliche Änderungen der Planung, heißt es in der Antwort der Regierung (21/68) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/26). Die Abgeordneten hatten sich nach den Auswirkungen der Änderung der Planungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 durch das Land Brandenburg hinsichtlich der Finanzierungszusagen des Bundes erkundigt.
Gemäß Grundgesetz obliege es der im Auftrag des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) maßgebliche Änderungen der Planung und der Kosten zur Abstimmung vorzulegen. Dies gelte auch für Überlegungen des Landes zum benannten Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/ B 158 (Dorfstraße). Nach erfolgter Abstimmung könne das Land das Planfeststellungsverfahren fortführen.
Mit Blick auf den Vorschlag der Gemeindevertretung Ahrensfelde, die Ortsumgehung in Form eines Tunnels zu realisieren, schreibt die Regierung: Die derzeit vom zuständigen Land planerisch verfolgte Projektlösung erfülle die rechtlichen Vorgaben insbesondere auch hinsichtlich des gesetzlich geschuldeten Lärmschutzes in vollem Umfang. „Die vor Ort gelegentlich geäußerte Planungsidee eines längeren Tunnels widerspräche wegen erheblich höherer Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und kann daher nicht Grundlage einer vom Bund zu finanzierenden Projektlösung sein“, heißt es in der Antwort.