Tätigkeit des Auswärtigen Amtes in der 20. Wahlperiode
Berlin: (hib/AHE) Im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes sind in der 20. Legislaturperiode drei Gesetzentwürfe an den Bundestag übermittelt und zehn Verordnungen erlassen worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/177) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (21/83), die sich nach den Tätigkeiten des Ressorts erkundigt hatte.
Demnach wurden durch das Auswärtige Amt im besagten Zeitraum rund 2.600 öffentliche und interne Veranstaltungen - unter anderem Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen und Dialogformate organisiert sowie mit ausgerichtet. Die Gesamtausgaben des Ministeriums beziffert die Bundesregierung für 2022 auf knapp acht Milliarden Euro, für 2023 auf 7,4 Milliarden Euro und für 2024 auf knapp sieben Milliarden Euro.