EU-Stabilisierungsmission in Bosnien und Herzegowina
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Das geht aus einem Antrag (21/228) der Bundesregierung hervor, mit dem sich der Bundestag am morgigen Donnerstag befassen wird.
Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Zentrale Aufgabe von EUFOR ALTHEA ist den Angaben zufolge die Unterstützung der Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien. Dazu gehörten die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation EUFOR ALTHEA leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes.
Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2026. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 11,6 Millionen Euro.