Vorläufige Haushaltsführung 2025
Berlin: (hib/SCR) Zur Sicherstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine zweite überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 914,453 Millionen Euro genehmigt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/385) zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 hervor. Die Mittelverteilung erstreckt sich laut Schreiben des BMF vom 4. Juni 2025 auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2032, wobei rund 596 Millionen Euro bereits 2026 fällig werden sollen.
Zur Begründung wird angeführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 in Höhe von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro sowie die bereits erteilte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro nahezu vollständig in Anspruch genommen worden seien. Nach Darlegung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie reichten die Mittel demnach nur noch bis Anfang Juni. Ein Förderstopp im Rahmen der BEG müsse vermieden werden, da er das „Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen“ würde, heißt es in der Vorlage. Die Erteilung der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung erfolge daher aus zwingenden Gründen ohne vorherige Konsultation des Haushaltsausschusses.