Auswirkungen der Transgenderpolitik auf den Sport
Berlin: (hib/MIS) Die AfD-Fraktion interessiert sich für „negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben“. In ihrer Kleinen Anfrage (21/398) wollen die Fragesteller unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche Sportverbände sich dazu bekannt haben, das Spielrecht auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) umzustellen. In diesem Zusammenhang verweisen die Fragesteller in der Anfrage auf die Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zwar betone man dort hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, dass das SBGG die Autonomie des Sports nicht antaste. Weiter heiße es: „Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.“ Dennoch scheine, so die Fragesteller, das beschlossene SBGG erhebliche Auswirkungen auf die Regelungspraxis der Sportverbände zu haben.
So heiße es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Der Fußball setzt seinen Kurs, das Spielrecht für Transgender- und intergeschlechtliche Personen zu liberalisieren, weiter fort.“ So sollen mit dem Saisonbeginn 2025/2026 die Bestimmungen für das Spielrecht von Trans- und intergeschlechtlichen Personen nicht mehr dem Transsexuellengesetz, sondern dem Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Bereits 2022 habe der DFB eine Neuregelung im Amateurfußball beschlossen, wonach Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten sollen.
In diesem Zusammenhang fragen die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung, welche Sportverbände Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vollzogen haben, erlauben, selbst zu entscheiden, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten - und ob es auch Fälle gebe, bei denen Männer nach einer Geschlechtsumwandlung im Frauensport aktiv gewesen seien. Zudem erkundigen sich die Fragesteller danach, ob die Bundesregierung eine Position dazu habe, inwiefern es sich mit sportlichen Fairnessprinzipien vertrage, wenn nicht medizinische Befunde und Gutachten, sondern die Sportler selbst entscheiden dürfen, ob sie gegen Männer oder gegen Frauen antreten.