„Lobbyarbeit“ im Bundesverkehrsministerium
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung macht keine konkreten Angaben zur Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Verkehr (BMV) beziehungsweise dem ehemaligen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). In ihrer Antwort (21/384) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/157) verweist sie auf die bestehende Berichtspflicht im Rahmen des jährlichen „Integritätsberichts der Bundesverwaltung“, der vom Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht wird. Danach bewegt sich die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich - mit sinkender Tendenz. Im Jahr 2023 waren den Angaben zufolge 16 externe Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt.
Die Bundesregierung verweist zugleich auf die Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung. Danach ist der Einsatz in Bereichen der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist der Einsatz in leitenden Funktionen, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, in Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt, sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.