13.06.2025 Verkehr — Antwort — hib 218/2025

Verkehrsbelastung auf der B1 im Landkreis Märkisch-Oderland

Berlin: (hib/HAU) Gemäß bisheriger Prognosegrundlagen werden keine signifikant höheren Verkehre im Zuge der Bundesstraße 1 (B1) im Landkreis Märkisch-Oderland abgeschätzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/392) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/184). Die Abgeordneten verweisen darin auf die für 2032 geplante Inbetriebnahme einer neuen Oderbrücke im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz, womit die derzeitige Tonnagebeschränkung (7,5 t) entfallen und die Befahrbarkeit des Grenzübergangs für sämtliche Lkw ermöglicht werden soll. Die Defizitanalyse des Landes Brandenburg prognostiziert laut AfD-Fraktion als Folge dessen eine relevante Zunahme des Verkehrs - insbesondere des Schwerverkehrs - auf der zugehörigen Bundesstraße 1 im brandenburgischen Landkreis Märkisch Oderland.

Mit dem Ersatzneubau der Oderbrücke und dem einhergehenden Wegfall der Tonnagebegrenzung stehe die B1 dem Widmungszweck einer Bundesstraße entsprechend zur Verfügung, heißt es in der Regierungsantwort.

Für die geltenden Bundesfernstraßenprioritäten sei bereits von einer uneingeschränkten Nutzung der B1 im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz ausgegangen worden, schreibt die Regierung zur Beantwortung der Frage, ob sie beabsichtige, die Ausbauvorhaben für die B1 im Landkreis Märkisch-Oderland in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zu aktualisieren. Punktuelle weitere Verbesserungen durch einzelne Um- und Ausbaumaßnahmen außerhalb des Bedarfsplans seien möglich, heißt es.

Des Weiteren wird in der Antwort bestätigt, dass die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg noch nicht mit den Planungen für die B1, Ortsumgehung Tasdorf, die laut AfD-Fraktion im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlicher Bedarf eingestuft ist, begonnen hat. Aussagen zum Planfeststellungsverfahren könnten noch nicht getroffen werden, heißt es in der Antwort.