Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des BMZ
Berlin: (hib/JOH) Im 1. Quartal 2025 ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an 13 Gerichtsverfahren beziehungsweise einstweiligen Rechtsschutzverfahren beteiligt gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/430) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/260) hervor. Insgesamt seien dafür Kosten in Höhe von rund 85.000 Euro entstanden.
Darüber hinaus äußere sie sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass aus ihrer Sicht bei „zahlreichen der erfragten Einzelaspekte“ in der AfD-Anfrage „die Grenze der administrativen Überkontrolle“ erreicht sei. Bei Fragen nach den Namen der an Verfahren beteiligten Anwälte und Kanzleien müsse zudem der Grundrechtsschutz beachtet und bei anderen Fragen der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen berücksichtigt werden.