Bauministerium in vier Fällen verklagt
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) war im ersten Quartal 2025 an vier Verfahren als Beklagte beteiligt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (21/448(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/267(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Bislang seien keine Kosten für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung entstanden. In der Antwort wird von der Bundesregierung außerdem darauf verwiesen, dass sie sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußere. Zu einem Teil der Fragen erklärt die Regierung, die „Grenze administrativer Überkontrolle“ sei erreicht.
In der Antwort auf eine weitere Frage heißt es, es sei ein Strafantrag gestellt worden. Zu laufenden Ermittlungsverfahren nehme die Regierung aber grundsätzlich keine Stellung. Außergerichtliche Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung seien nicht geführt worden.