17.06.2025 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 222/2025

Bauministerium in vier Fällen verklagt

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) war im ersten Quartal 2025 an vier Verfahren als Beklagte beteiligt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (21/448) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/267) mit. Bislang seien keine Kosten für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung entstanden. In der Antwort wird von der Bundesregierung außerdem darauf verwiesen, dass sie sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußere. Zu einem Teil der Fragen erklärt die Regierung, die „Grenze administrativer Überkontrolle“ sei erreicht.

In der Antwort auf eine weitere Frage heißt es, es sei ein Strafantrag gestellt worden. Zu laufenden Ermittlungsverfahren nehme die Regierung aber grundsätzlich keine Stellung. Außergerichtliche Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung seien nicht geführt worden.