17.06.2025 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 222/2025

Lobbyarbeit im Bundeswirtschaftsministerium

Berlin: (hib/NKI) Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 18. Juni 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Das geht aus einer Antwort (21/426) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/159) der AfD-Fraktion hervor.

Ab dem Jahr 2020 sei der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthalte auch Angaben zu Kontakten mit Vertretern von sogenannten Lobbyorganisationen. „Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sind“, heißt es in der Antwort.

Die Berichte würden jährlich dem Finanz- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und lägen dem Bundestag damit vor. Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 lägen keine Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der oben genannten Verwaltungsvorschrift eingeführt.