Asylgewährung für syrische Flüchtlinge nach dem Sturz Assads
Berlin: (hib/STO) „Konsequenzen aus der neuen politischen Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes für die Asylgewährung, den Widerruf von Schutzgewährungen sowie die Möglichkeit von Abschiebungen nach Syrien“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/473). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, „dass als Verfolgte des Assad-Regimes anerkannten Schutzberechtigten nach dem endgültigen Machtverlust des Regimes in ganz Syrien keine Verfolgung mehr droht“.
Auch will sie wissen, gegenüber wie viele Syrern im Jahr 2025 ihre Flüchtlingseigenschaft oder ihr subsidiärer Schutz widerrufen wurde. Ferner fragt sie unter anderem, wann die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigten Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien aufgenommen werden und wann sonstige ausreisepflichtige Syrer nach Syrien abgeschoben werden sollen.