Rechtsverfahren unter Beteiligung des Verkehrsministeriums
Berlin: (hib/HAU) Im 1. Quartal 2025 sind laut Bundesregierung „keine Gerichtsverfahren oder einstweilige Rechtsschutzverfahren anhängig, die durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) oder den Bundesminister für Verkehr beantragt wurden“. Im gleichen Zeitraum seien 40 Verfahren gerichtlich anhängig, in denen das Bundesministerium für Verkehr den Bund als Beklagten vertritt, heißt es in der Antwort der Regierung (21/434) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/247). Die Kosten für diese 40 Verfahren würden statistisch nicht erfasst.
Strafanzeigen oder Strafanträge seien durch das BMV im 1. Quartal 2025 nicht gestellt worden gestellt. Strafanzeigen oder Strafanträge des zuständigen Bundesministers seien dienstlich nicht bekannt. Zu laufenden Ermittlungsverfahren nehme die Bundesregierung keine Stellung.
Aus Sicht der Regierung ist bei „zahlreichen der erfragten Einzelaspekte“ in der AfD-Anfrage „die Grenze der administrativen Überkontrolle“ erreicht. Bei Fragen nach den Namen der an Verfahren beteiligten Anwälte und Kanzleien müsse zudem der Grundrechtsschutz beachtet und bei anderen Fragen der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen berücksichtigt werden.