20.06.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 229/2025

Gesetz zur Stärkung von Reallaboren

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/517) „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ vorgelegt. Reallabore sollen als „wichtiges Instrument der Innovationsförderung“ und des regulatorischen Lernens gestärkt werden. Der Text des Gesetzentwurfs und die Begründung sind gleichlautend mit dem Vorschlag (21/218), den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben und die der Bundestag bereits Ende Mai in erster Lesung beraten hat.

Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für Reallabore verbessert werden und „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung ausgesendet werden“, heißt es in dem Entwurf. Das „neue Stammgesetz“ soll Reallabore als Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens stärken. Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen.

Das Gesetz wird Begriffsdefinitionen vornehmen und Vorgaben für eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis machen. Daneben wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Reallabore-Innovationsportal einrichten, das mit bestehenden Länderaktivitäten verzahnt wird. Das Reallabore-Innovationsportal des Bundes unterstützt die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie das regulatorische Lernen mit geeigneten Maßnahmen. Mit dem Gesetz soll das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert werden.