Keine Angaben zur Regierung als Gast bei Fraktionen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (21/510) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/457) darauf hin, dass Fragen nach Treffen der Mitglieder und Mitarbeiter der Bundesregierung mit Fraktionen die Arbeit von Fraktionen unmittelbar betreffen und daher von der Bundesregierung nicht beantwortet werden können. Die AfD-Fraktion hatte sich erkundigt, welche Regierungsmitglieder und wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode an Veranstaltungen der Bundestagsfraktionen teilgenommen haben.
Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, soll das parlamentarische Fragewesen eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten. Es ermögliche aber keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag seien. Wie es in der Antwort weiter heißt, führen die Fraktionen nach Kenntnis der Bundesregierung Anwesenheitslisten über ihre Sitzungen.