AfD fordert Untersuchungsausschuss zur Sars-CoV-2-Pandemie
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/573) vorgelegt, der darauf abzielt, dass der Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Sars-CoV-2-Pandemie einsetzt. Der Untersuchungsausschuss soll sich „ein Gesamtbild zur Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen und dabei insbesondere die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zwischen dem 1. August 2019 und dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses aufarbeiten“. Der Antrag soll am Mittwoch im Plenum beraten und anschließend an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden.
Dem Untersuchungsausschuss sollen neun Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter angehören, drei von der Unionsfraktion, je zwei von der AfD- und der SPD-Fraktion und je eines von Bündnis 90/Die Grünen und von der Linken. Er solle vor allem klären, welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Behörden, besonders dem Bundesnachrichtendienst, wann über die von China aus beginnende Verbreitung sowie über die tatsächliche Gefährlichkeit des Coronavirus vorlagen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen. Ebenso solle geklärt werden, inwieweit die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden in ihrem Sinn Einfluss auf das Robert Koch-Institut und andere Institute sowie einzelne Experten genommen haben.
Die AfD-Fraktion erwartet vom Untersuchungsausschuss Empfehlungen, um künftig möglicherweise auftretenden Pandemien mit wissenschaftlichem Sachverstand, ausreichender Vorbereitung und Schutzkleidung, Medikamenten und intensivklinischen Kapazitäten entgegenzutreten, „damit Bevölkerung und Wirtschaft künftig vor größeren Schäden bewahrt werden“. Auch solle der Untersuchungsausschuss prüfen, welche Anreize gesetzt werden können, um die Personallage im medizinischen und Pflegesektor zu verbessern. Schließlich erwartet die Fraktion Aussagen, wie in Zukunft Nichtrisikogruppen wie Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen eines Lockdowns besser geschützt werden können.