25.06.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 251/2025

AfD legt „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ vor

Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)“ (21/576) vorgelegt. Wesentliches Ziel des Entwurfs ist die Aufhebung von 23 Gesetzen, „die im Wesentlichen ideologisch motiviert dem Narrativ des sogenannten Klimaschutzes dienen und daher verzichtbar oder sogar schädlich sind, sowie grundlegende Änderungen im Atomgesetz“, schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll Deutschland das Kyoto Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.

Ab dem Gültigkeitsdatum solle kein gesetzlicher Anspruch auf Förderung auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Dazu gehören das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Artikel 7), das Erneuerbaren-Energie-Gesetz (Artikel 8), das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Artikel 9), das Gesetz über den nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Artikel 10), das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Artikel 14), das Investitionsgesetz Kohleregionen (Artikel 15), das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Artikel 18), das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (Artikel 21), das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Artikel 23), das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.

Außerdem solle keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Grenzwerten und Messgrößen auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen bestehen. Zu ihnen gehören das Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes (Artikel 6), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Artikel 11), das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (Artikel 12), das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Artikel 13), das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Artikel 19) und das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land.

Die AfD fordert zudem die Aufhebung der gesetzlichen Verbote von Kernenergie für die gewerbliche Stromerzeugung und den Wegfall der Beschränkungen bei der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken (Artikel 16).

Weiter heißt es, es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Artikel 20).

Die für den Rückbau von „sogenannten Erneuerbare-Energien-Anlagen“ benötigten finanziellen Mittel sollten durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden. Dieser sei von den Betreibern dieser Anlagen neu zu gründen. Die Betreiber müssten, so die AfD, für die finanzielle Ausstattung des Fonds aufkommen und diesen langfristig durch geeignete finanzielle Instrumente und Konzepte verwalten.

Der Bundestag will am Donnerstag erstmalig über den Gesetzentwurf debattieren und das Vorhaben anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überweisen.