30.06.2025 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 269/2025

Regelung zum Kinderkrankengeld

Berlin: (hib/PK) Das Kinderkrankengeld ist Thema einer Kleinen Anfrage (21/657) der AfD-Fraktion. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz sei die pandemiebedingt erweiterte Regelung zum Kinderkrankengeld befristet verlängert worden. Demnach hätten gesetzlich versicherte Eltern in den Kalenderjahren 2024 und 2025 Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Bei mehreren Kindern erhöhe sich der maximale Anspruch auf 35 beziehungsweise 70 Arbeitstage pro Jahr. Diese Regelung stelle eine Reduzierung gegenüber den während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen dar, die bis zu 30 Tage pro Kind und Elternteil vorgesehen hätten.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen der gesetzlich vorgesehene Zeitraum für den Bezug von Kinderkrankengeld in den Jahren 2015 bis 2024 überschritten wurde.