02.07.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 275/2025

Entsandte Diplomaten dürfen sich öffentlich äußern

Berlin: (hib/AHE) Die Verpflichtung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten des „Empfangsstaats“ einzumischen, verwehrt Diplomaten nicht generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/614(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/419(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Fragesteller hatten darin die Bundesregierung unter anderem zu einer Bewertung von Äußerungen des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev, aufgefordert.