02.07.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 275/2025

Entsandte Diplomaten dürfen sich öffentlich äußern

Berlin: (hib/AHE) Die Verpflichtung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten des „Empfangsstaats“ einzumischen, verwehrt Diplomaten nicht generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/614) auf eine Kleine Anfrage (21/419) der AfD-Fraktion. Die Fragesteller hatten darin die Bundesregierung unter anderem zu einer Bewertung von Äußerungen des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev, aufgefordert.