02.07.2025
Auswärtiges — Antwort — hib 275/2025
Entsandte Diplomaten dürfen sich öffentlich äußern
Berlin: (hib/AHE) Die Verpflichtung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten des „Empfangsstaats“ einzumischen, verwehrt Diplomaten nicht generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/614) auf eine Kleine Anfrage (21/419) der AfD-Fraktion. Die Fragesteller hatten darin die Bundesregierung unter anderem zu einer Bewertung von Äußerungen des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev, aufgefordert.