Bericht zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit vorgelegt
Berlin: (hib/SAS) Aktuell befinden sich 33 Reaktoren in Deutschland in der Stilllegung. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung für die „10. Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit“ im April 2026 hervor, den sie als Unterrichtung (21/698) vorgelegt hat.
In dem Bericht heißt es, dass zu den 33 Reaktoren auch Versuchs- und Demonstrationsreaktoren zählen. Bei drei Reaktoren sei „die Stilllegung mit ihrer Entlastung aus der atomrechtlichen Überwachung abgeschlossen“.
Als Vertragspartei des Übereinkommens über nukleare Sicherheit ist Deutschland dazu verpflichtet, im Vorfeld der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen zu allen für Länder mit Kernanlagen verpflichtenden Artikeln des Übereinkommens Bericht zu erstatten, so etwa zu allen vorhandenen Kernanlagen. Bei der letzten Überprüfungstagung im Jahr 2023 erhielt Deutschland „sehr gute Bewertungen innerhalb der Ländergruppe sieben“, schreibt die Bundesregierung. Bis zur nächsten Tagung wurde Deutschland die „Herausforderung“ gestellt, unter anderem Langzeitpläne für die sichere und unverzügliche Stilllegung und den Abbau aller Kernkraftwerke sowie zum Erhalt und zur Weiterentwicklung nuklearer Kompetenzen in Deutschland zu erstellen.
Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety - CNS) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der darauf abzielt, die nukleare Sicherheit weltweit zu erhalten und zu verbessern. Bislang wurde die CNS von 78 Vertragsparteien unterzeichnet und von 67 Staaten sowie von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ratifiziert, angenommen oder genehmigt. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei.