03.07.2025 Verkehr — Antwort — hib 280/2025

Abfrage von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über möglicherweise fehlerhafte Aufzeichnungen durch die Kamerasysteme privater Parkraumbewirtschafter vor, die zu unberechtigten Forderungen von Unternehmen gegenüber Fahrzeughaltern geführt hätten. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/671) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/459) hervor. Die Abgeordneten hatten die Abfrage von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) durch private Parkraumbewirtschafter thematisiert.

Zur Frage nach der Anzahl der Abfragen heißt es in der Antwort: Es würden weder Aufzeichnungen über die Anzahl der Anfragen geführt, die das KBA insgesamt erreicht haben, noch solche über die Anzahl der Anfragen, die nicht zu einer Auskunftserteilung führten. Die Rechtsnorm des Paragrafen 39 Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regle insbesondere die Erteilung von Auskünften für die Verfolgung von straßenverkehrsbezogenen Rechtsansprüchen, „wobei diese sehr vielfältig sein können und der Anspruchsteller im In- oder Ausland ansässig beziehungsweise der Anspruch im In- oder Ausland entstanden sein kann“.