Bericht der Expertenkommission Fracking 2025
Berlin: (hib/NKI) Der Bericht der Expertenkommission Fracking 2025 liegt als Unterrichtung (21/850) der Bundesregierung vor. Demnach wurden, wie bereits in den Jahren 2022 und 2023, auch für das Berichtsjahr 2024/25 keine weiteren Studien beauftragt oder zusätzliche Literatur ausgewertet. Der im Bericht 2021 dargelegte Stand zu Wissenschaft und Technik gelte unverändert.
Mit der fachlichen Grundlage des bereits vorliegenden Berichtes von 2021 könne nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten vorgenommen werden. Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden drei Studien zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten (aus den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein) ausgearbeitet. In den Studien wurden insbesondere folgende Aspekte betrachtet, die auch in aktuellen Diskussionen im Vordergrund stehen: erstens Monitoringkonzepte für Grundwasser und Oberflächengewässer, zweitens Methanemissionen und drittens mögliche Risiken durch induzierte Seismizität.
Die Experten seien nach §13a Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes bis zu einer Gesetzesänderung berichtspflichtig. „Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach“, schreiben die Experten im 2025er-Bericht.