16.07.2025 Gesundheit — Antwort — hib 304/2025

Kein Anspruch auf Akteneinsicht zum Sudhof-Bericht

Berlin: (hib/PK) Auf den Untersuchungsbericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof zur Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie geht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/840) auf eine Kleine Anfrage (21/610) der Grünen-Fraktion ein. Die Abgeordneten wollten wissen, welchen Wortlaut der Bericht hat.

In der Antwort heißt es, der Bericht sei als Verschlusssache VS - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und den Mitgliedern des Haushalts- und Gesundheitsausschusses übermittelt worden. Dort sei er in einer aus rechtlichen Gründen teilgeschwärzten Fassung als VS-Drucksache verfügbar. Das parlamentarische Fragerecht selbst vermittle keinen Anspruch auf Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht.