16.07.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 305/2025

Kontrolle von Importen genetisch veränderter Produkte

Berlin: (hib/MIS) Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2024 insgesamt 2.546 Tonnen Mais aus der Ukraine importiert worden und bis Mai 2025 1.016 Tonnen. Das geht aus der Antwort (21/847) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/654) der AfD-Fraktion zur „Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen“ hervor.

In der Antwort erklärt die Bundesregierung, dass über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) seit dem 1. Januar 2024 zwei Meldungen in Zusammenhang mit gentechnischen Veränderungen in Feldfrüchten aus der Ukraine erstellt wurden. Dabei habe es sich um nicht zugelassenen Leinsamen in einem Futtermittel und einen Kennzeichnungsverstoß bei Sojabohnenextraktionsschrot gehandelt, heißt es in der Antwort.

Ergänzend weist die Regierung darauf hin, dass Funde von Anteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut nicht über das RASFF gemeldet werden. In Deutschland durchgeführte amtliche Kontrollen von Saatgut auf GVO-Anteile würden in einer behördeninternen Datenbank der Länder erfasst, zu der das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Zugang habe. Seit dem 1. Januar 2024 sei eine positiv auf GVO-Anteile getestete Maissaatgutpartie mit Herkunft Ukraine über diese Datenbank gemeldet worden. Und wischen dem 1. Januar 2024 und dem 27. Juni 2025 seien in der Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 317 Proben mit 898 Ergebnissen zu den Bereichen „Getreide und getreideähnliche Pflanzen“, „Gemüse, auch tiefgefroren“, „Kartoffeln und stärkehaltige Wurzeln und Knollen“, „Obst“, „Pilze“, „Nüsse, andere Früchte mit holziger Schale und Ölsamen“ eingegangen, die auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen untersucht worden seien. Grundsätzlich lägen die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut in der Verantwortung der Bundesländer. Diese entschieden, wo und in welchem Umfang Proben entnommen und untersucht werden.

Die Fragesteller hatten den Verdacht geäußert, dass womöglich nicht nur GV-Saatgut, sondern auch unbemerkt GV-Mais als Nahrungsmittel oder Tierfutter in die EU exportiert worden sein könnte.