AfD fragt nach Verurteilung nach ausgewählten Delikten
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/868) nach Verurteilungen in bestimmten Deliktgruppen des Strafgesetzbuches in den Jahren 2021 bis 2023. Die Abgeordneten wollen insbesondere wissen, wie sich die Zahl der Verurteilungen und die Staatsangehörigkeit der Verurteilten bei Straftaten aus dem siebten, achten, elften, zwölften und dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) entwickelt haben.
Gefragt wird unter anderem nach Verurteilungen wegen Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), Geldfälschung (§ 146), Doppelehe (§ 172), sexueller Nötigung und Vergewaltigung (§ 177) sowie Zuhälterei (§ 181a). Die Fragesteller interessieren sich dabei jeweils für die Aufschlüsselung nach deutscher, doppelter und ausländischer Staatsangehörigkeit sowie für die prozentuale Entwicklung gegenüber dem Jahr 2000.