Bundesregierung: Ausreiseverbote sind Ländersache
Berlin: (hib/CHE) Für die Prüfung und Anordnung von pass- und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen sind in Deutschland primär die entsprechenden Landesbehörden zuständig. Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden setzen diese dann entsprechend um. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/887) auf eine Kleine Anfrage (21/705) der AfD-Fraktion, in der diese nach Ausreiseverboten gegenüber „politisch motivierten Personen“ gefragt hatte. Die Regierung betont ferner, dass die Behörden in jedem Einzelfall die ihnen aufgrund der von Landesbehörden übermittelten oder selbst gewonnenen Erkenntnissen zulässigen Maßnahmen nach dem Pass- oder Aufenthaltsgesetz prüften. Die von der Fraktion abgefragten Statistiken könne die Regierung nicht liefern, auch, weil die Daten nicht im Sinne der Fragestellungen erfasst würden, heißt es in der Antwort weiter.